• Beratung,
    Prävention
    und Therapie
    Kinder jeden Alters können eine
    Sprach-, Sprech- und/oder Stimmstörung entwickeln.
  • Spüren Sie
    Stimm- oder
    Gesangs­probleme?
    Auch bei Erwachsenen können Störungen auftreten, die durch geschädigte Bereiche
    im Gehirn verursacht wird.
  • Beratung,
    Hausbesuche
    und Teletherapie
    Hausbesuche sind sowohl in Alters-,
    Pflegeheimen sowie in Ihrer Privatwohnung möglich.

Aktuelles


Teletherapie - zu Zeiten von Corona

Sie brauchen logopädische Unterstützung für sich, Ihr Kind oder andere Angehörige? In der momentanen Situation möchten Sie Ihre persönlichen Kontakte so weit wie möglich reduzieren?

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Stottern - Der Kampf um Worte

Was genau ist Stottern (lat. Balbuties)? Immer wieder kommen Menschen in unsere Praxis, die aufgrund von Stottern in ihrem Sprechen gehemmt sind. Viele haben das Problem, dass sie wiederholt an Worten.

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Wie entsteht Stimme?

Unsere Stimme ist so individuell, wie ein Fingerabdruck. Mit ihr drücken wir unsere Freude, Trauer und Angst aus. Ganze 16.000 Wörter sprechen wir am Tag. Für die meisten Menschen ein völlig alltäglicher Vorgang.

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Sprach- & Sprechprobleme

Bei einer Sprachstörung, auch als Sprachfehler bezeichnet, sind Sprachaufbau und Sprachvermögen beeinträchtigt. Im Gegensatz zur Sprechstörung ist die motorische Erzeugung der Laute nicht betroffen. Dennoch können Sprach- und Sprech­störungen auch gemeinsam auftreten.

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Stimmprobleme

Ein weiteres Behandlungsfeld stellt das Stimmproblem dar. Es äußert sich unter anderem in einer heiseren, brüchigen, leisen Stimme, die nicht optimal belastbar ist. Betroffene Personen verspüren oft eine An­strengung und An­spannung beim Sprechen, die auch schmerz­haft werden kann.

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Schluckprobleme

Hier kommt es zum häufigen verschlucken von Nahrung, da u.a. die Sensi­bili­tät im Mund­bereich vermindert ist oder die beteiligten Muskel­gruppen zu schwach sind. Somit wird der Schluck­reflex nicht/zu langsam ausgelöst oder die Koordi­nation von Kauen, Schlucken und Atmen wird erschwert.

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Behandlungsfelder


Kinder & Jugendliche

Die häufigsten Sprachstörungen bei Kindern sind Artikulations- bzw. Aussprachestörungen. Bei diesem Störungsbild können Kinder Laute nicht richtig bilden bzw. in Wörtern nicht richtig verwenden.

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Erwachsene

Die Bandbreite der logopädischen Behandlung erstreckt sich über alle Alters­gruppen. Neben der Kinder­therapie, hat auch die Therapie für Erwachsene einen hohen Stellen­wert. Sie beinhaltet die Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluck­störungen.

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Standorte

  • Berlin
  • Hamburg
  • München

Wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sind die Wohnung zu verlassen, kommt ein Therapeut zu Ihnen nach Hause. Gerade Menschen mit einer eingeschränkten Mobilität benötigen oft eine intensivere Behandlung.

Wir haben geöffnet und können Ihnen und Ihren Angehörigen das gesamte Spektrum von Therapien in der Praxis und als Haus­besuch anbieten.

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Über uns

In unserer Gemeinschaftspraxis behandelt unser Team aus Logopädinnen Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Die logopädische Therapie setzt sich unter anderem aus folgenden Störungsbildern zusammen:

  • Erkrankungen der Stimme
  • Sprach- und Sprechprobleme nach z.B. einem Schlaganfall
  • Aussprachestörungen
  • Redeflussstörungen wie z.B. Stottern
  • Störungen des Schluckaktes

FAQ


Unsere Therapien finden weiterhin statt. Bitte denken Sie vor Ort in unseren Praxen an die einzuhaltenden Mindestabstände von 1,5 Metern. Derzeit ist es nicht möglich unsere Warteräume zu nutzen, daher bitten wir Begleitpersonen (auch Eltern und Familienangehörige) sich während der Therapieeinheit draußen und nicht in unseren Räumen aufzuhalten.

Wir freuen uns auf Sie!

Das Arbeitsgebiet der Logopädie umfasst vier zentrale Störungsbereiche, Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, wobei die Störungen auch in Kombination (Komplexe Störungen) auftreten können.

Sprachstörungen:

  • Aphasie
  • Störungen auf Lautebene
  • Störungen des Wortschatzes
  • Störungen der Grammatik
  • Störungen des Textverständnisses und der Textproduktion
  • Pragmatische Störungen
  • Störungen der Schriftsprache

Sprechstörungen:

  • Störungen der Artikulation
  • Stottern
  • Poltern
  • Audiogene Sprechstörungen
  • Sprechapraxie

Stimmstörungen (Dysphonien):

  • Funktionelle Stimmstörungen
  • Organisch bedingte Stimmstörungen
  • Zustand nach Laryektomie (Kehlkopfentfernung)

Schluckstörungen (Dysphagien):

  • Funktionelle orofaziale Störungen (Myofunktionelle Störungen)
  • Organisch bedingte Schluckstörungen (Dysphagien)

Komplexe Störungen:

  • Autismus
  • Dysarthrie
  • Hörstörungen
  • Rhinophonie/lalie
  • Neuro-degenerative Erkrankungen am Beispiel "Morbus Parkinson"

Folgende Fachärzte können Ihnen eine Logopädische Therapie verordnen: Allgemeinärzte, Kinderärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Phoniater, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Sozialpädiatrische Zentren (SPZ/ DBZ/ MVZ), Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen.

Bitte achten Sie darauf, dass zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Ersttermin maximal 14 Tage liegen dürfen. Daher ist zu empfehlen, die Verordnung erst kurz vor Therapiebeginn zu holen.

Gesetzliche Krankenkassen ordnen logopädische Behandlungen als Heilmittel der medizinischen Grundversorgung zu. Sowohl die Untersuchung als auch die Behandlung gelten daher als Pflichtleistungen.

Die Höhe der Eigenbeteiligung als gesetzlich Versicherter ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Ab dem 18. Lebensjahr ist pro Verordnung eine einmalige Pauschale von 10,- € und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10% zu zahlen. Da die Zuzahlungen jedoch auf die maximale Höhe von 2% des Bruttojahreseinkommens (bei chronisch kranken Menschen max. bis zu 1 %) begrenzt sind, ist es sinnvoll, sämtliche Quittungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer logopädischen Therapie in unterschiedlichem Umfang, bitte erkundigen Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Für Selbstzahler ist es generell auch möglich, aus nicht medizinisch angeordneten Gründen logopädische Therapie zu erhalten. Menschen, deren Stimme besonderes Training braucht oder starken Belastungen ausgesetzt ist wie z. B. Sänger, Moderatoren oder Schauspieler erhalten gegen Honorar ebenfalls logopädische Beratung und Coachings.

Bitte verwenden Sie hierzu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter +49 123 456 789. Sobald wir einen für Sie passenden Termin haben, setzen wir uns mit Ihnen in Kontakt.

Sie benötigen:

  • Ihre Heilmittelverordnung (nicht älter als 14 Tage nach Ausstellungsdatum)
  • Ihre Versichertenkarte
  • ggf. ärztliche Untersuchungsberichte (v.a. das Störungsbild betreffend, wie z.B. Hörtestbefund, Klinikberichte)
  • ggf. Hilfsmittel (z.B. Zahnspangen, elektr. Sprechhilfen)

Zum Service der Logolo Logopädie gehören Haus- wie auch Klinikbesuche. Auch ohne ausdrückliche Verschreibung eines Hausbesuches auf der Verordnung können wir Sie gegen Entgelt zu Hause oder an einem Ort ihrer Wahl therapieren.

Wir bieten auch Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie mit Wohn- und Pflegeeinrichtungen an und arbeiten auch in Ihrer Einrichtung vor Ort.

Gerne übernehmen wir für Sie die individuelle Terminkoordination mit der Einrichtung.

Diese Frage ist nicht pauschal beantwortbar. Dies ist stets individuell und hängt vom Störungsbild ab. Der zuständige Therapeut/ die zuständige Therapeutin kann nach Beendigung der Diagnostik in einigen Fällen einen möglichen Zeitraum abschätzen.

Ja, unbedingt. Auch außerhalb der Therapieräume sollten Sie sich (mit Ihrem Kind) konsequent und intensiv mit den Therapieinhalten auseinandersetzen, damit sie dauerhaft gespeichert werden können und dadurch die Kommunikationsfähigkeit erweitert, entwickelt und/oder wiedererlangt werden kann. Außerdem ist eine solide muttersprachliche Basis die wichtigste Grundlage für den späteren schulischen Erwerb einer Fremdsprache, sowie der Schriftsprache. Der zuständige Therapeut/ die zuständige Therapeutin berät Sie hierzu individuell und gibt Ihnen gerne Hausaufgaben mit.

Wie lange ist eine Verordnung gültig? Die verordneten Maßnahmen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums beginnen, andernfalls verliert die Heilmittelverordnung/das Rezept die Gültigkeit: Physikalische Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Ergotherapie sind bis 14 Tage gültig.

Regulär erhalten Sie eine logopädische Verordnung/ein Rezept mit einer sog. „Therapiefrequenz“ von 1x pro Woche; je nach Bedarf kann diese Frequenz auch 1-2x pro Woche oder von Beginn der Behandlung an 2x pro Woche umfassen.

Sie können den Therapeuten gern wechseln. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Kopie der Verordnung benötigen, wenn noch nicht alle verordneten Behandlungen durchgeführt wurden. Der Ersttherapeut muss auf der Kopie einen Vermerk über die verbleibende Menge machen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Wir freuen uns auf Sie!

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Wir stehen Ihnen für Fragen und weitere Anliegen persönlich, telefonisch oder auch per E-Mail gerne zur Verfügung. Nutzen Sie auch bequem unser Kontaktformular.

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